Brienz (6)

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten über Auffahrt 2024

Wir machen die Bevölkerung darauf aufmerksam, dass die Schalter der Gemeindeverwaltung über Auffahrt wie folgt geöffnet sind:

  • Mittwoch, 8. Mai 2024, 8.00–11.00 Uhr / 15.00–16.00 Uhr
  • Donnerstag, 9. Mai 2024, geschlossen
  • Freitag, 10. Mai 2024, geschlossen

Ab Montag, 13. Mai 2024, begrüssen wir Sie gerne wieder zu den gewohnten Schalteröffnungszeiten.

Einwohnergemeinde Brienz

Publiziert am 02.05.2024

Einwohnergemeinde

Verpflichtungskredit Sanierung Zivilschutzanlage Kienholz

Der Gemeinderat Brienz teilt in Anwendung von Art. 9 und 34 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 mit, dass am 9. Juni 2024 eine Gemeindeurnenabstimmung stattfindet. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Brienz erhalten die Möglichkeit, über die Sanierung der Zivilschutzanlage Kienholz abzustimmen. Für die Umsetzung wird ein Verpflichtungskredit von Fr. 2,2 Mio. benötigt.

Der Gemeinderat

Publiziert am 02.05.2024

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Gesuchsteller: Michael Thöni und Anita Hasselmann, Chrummeney Süd 1129, 3855 Brienz.

Projektverfasserin: Houseler AG, Museumsstrasse 25, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Einbau Altenteilwohnung und Anpassung Betriebsleiterwohnung mit neuem Balkon sowie Einbau Zimmer mit Bad für Angestellte oder Lehrlinge im Obergeschoss. Einbau Technikraum und Holzlager im Erdgeschoss. Neue Fenstereinteilung. Anpassung Kaminhöhe über First. Erstellen von drei Parkplätzen.

Standort: Gemeinde Brienz, Chrummeney Süd 1129, Parzelle Nr. 1998.

Zone: Landwirtschaftszone (LWZ).

Schutzzone: Gewässerschutzzone A.

Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Auflage- und Einsprachefrist bis 3. Juni 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Brienz

Publiziert am 02.05.2024

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Gesuchsteller: Ueli Thöni, Stägmatten 942, 3855 Brienz.

Projektverfasser: Architekturbüro LBA Bern, Milchstrasse 9, 3072 Ostermundigen.

Bauvorhaben: Neue Wendefläche als Naturwiese ausgeführt (ca. 100 m2). Rückbau Brandruine Nr. 462 und Wiederherstellung des Geländes als Weide.

Standort: Gemeinde Brienz, Auf der Fluh 461 und 462, Parzellen Nrn. 848 und 2312.

Zone: Landwirtschaftszone (LWZ).

Schutzzone: Gewässerschutzzone A.

Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Auflage- und Einsprachefrist bis 3. Juni 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Brienz

Publiziert am 02.05.2024

Burgergemeinde

Ordentliche Versammlung

Freitag, 7. Juni 2024, 20.00 Uhr im Gemeindehaus Dindlen

Traktanden

  1. Protokoll vom 8. Dezember 2023
  2. Jahresrechnung 2023
    1. Kenntnisnahme Nachkredite
    2. Genehmigung der Jahresrechnung 2023
  3. Proppe-Wittko Albrecht und Kirsten / Erneuerung Baurechtsvertrag BR 688, Buchenweg 4
  4. Schäfer-Flück Christian und Jennifer / Baurechtsgesuch GBB 580
  5. Orientierungen
  6. Verschiedenes

Aktenauflage

Die Akten liegen 30 Tage vor der Burgerversammlung im Burgerbüro auf und können während der Öffnungszeiten, Dienstag, Donnerstag und Freitag, 9.00 bis 11.00 Uhr, eingesehen werden.

Protokoll

Das Protokoll der Versammlung vom 7. Juni 2024 wird 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich im Burgerbüro aufliegen.

Alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger sind zur Teilnahme an der Versammlung freundlich eingeladen.

Brienz, 24. April 2024

Der Burgerrat

Publiziert am 02.05.2024

Schwellenkorporation Aareboden

Ordentliche Mitgliederversammlung

Donnerstag 6. Juni 2024, 20.00 Uhr, Sitzungszimmer Gemeindeverwaltung Brienz

Traktanden

  1. Genehmigung Protokoll vom 15. Dezember 2023
  2. Jahresbericht des Präsidenten
  3. Genehmigung Jahresrechnung 2023
  4. Wahlen
  5. Orientierungen
  6. Verschiedenes

Das Protokoll vom 15. Dezember 2023 liegt 30 Tage vor der Mitgliederversammlung auf der Gemeindeverwaltung Brienz auf.

Schwellenkorporation Aareboden

Publiziert am 02.05.2024


Verlag Schlaefli & Maurer AG
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