Grindelwald (7)

Baupublikation

Bauherrschaft: Luftseilbahn Grindelwald-Pfingstegg AG, Rybigässli 25, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: BauSpektrum AG, Dorfstrasse 110, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Erweiterung Parkplätze bei der Pfingsteggbahn. Anbau Parkdeck mit Lagerraum, Kassenraum und Büro an bestehende Talstation; Dachsanierung mit Einbau PV-Anlage.

Hinweis: Vorbehalten bleibt die Genehmigung der Baureglementsänderung mit der Zone für öffentliche Nutzung 21 «Pfingsteggbahn» durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung.

Standort: Rybigässli 25, Parzellen Nrn. 4112 und 12, Zone für öffentliche Nutzung 21 «Pfingsteggbahn», Koordinaten 2’646’577 / 1’163’722.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.

Auflage- und Einsprachefrist bis 27. Mai 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 02.05.2024

Baupublikation

Gesuchsteller: Seiler Rolf, Hohliebeweg 6, 3067 Boll.

Projektverfasser: Fischer Marcel, Heizungen, Sanitär und Planungen, Grindelwaldstrasse 62, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe.

Standort: Moosweg 24, Parzelle Nr. 2412, Koordinaten 2’648’025 / 1’164’823.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/189668.

Auflage- und Einsprachefrist bis 27. Mai 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 22. April 2024

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 02.05.2024

Baupublikation

Gesuchsteller und Projektverfasser: Kummer Bruno, Ischweg 32, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Dachsanierung, Montage PV-Anlage.

Standort: Obere Gletscherstrasse 52, Parzelle Nr. 1344,  Koordinaten 2’647’050 / 1’164’630.

Nutzungszone: Landwirtschaftszone.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/187807.

Auflage- und Einsprachefrist bis 3. Juni 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 24. April 2024

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 02.05.2024

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung Grindelwald über Auffahrt und Pfingsten 2024

Auffahrt

  • Mittwoch, 8. Mai, geöffnet von 8.00–11.30 Uhr
  • Donnerstag, 9. (Auffahrt), und Freitag, 10. Mai (Brückentag), ganzer Tag geschlossen.
  • Ab Montag, 13. Mai, sind wir zu den gewohnten Öffnungszeiten wieder erreichbar.

Pfingsten

  • Die Gemeindeverwaltung bleibt am Pfingstmontag, 20. Mai, geschlossen
  • Ab Dienstag, 21. Mai, gelten wieder die normalen Öffnungszeiten.

Das Team der Gemeindeverwaltung Grindelwald wünscht schöne Feiertage.

Gemeindeverwaltung Grindelwald

Publiziert am 02.05.2024

Einwohnergemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung

Freitag, 7. Juni 2024, 20.15 Uhr, Kongress-Saal Grindelwald

Traktanden

  1. Finanzwesen
    1. 1 Jahresrechnung 2023; Genehmigung
      1.2 Rechnungsprüfungsorgan; Wahl für die Rechnungsjahre 2024 – 2027
  2. Kreditbewilligungen
    2.1 Ersatz Hydrantenleitung Schluecht – Rothenegg; Objektkredit Fr. 1'017’000.–
    2.2 Ersatz Hydrantenleitung, Instandsetzung Bachsbortweg; Objektkredit
    Fr. 487’000.–
  3. Abrechnung über Verpflichtungskredite
  4. Zusammenschluss ZSO Alpenregion und ZSO Jungfrau; Genehmigung des Reglements Aufgabenübertragung Zivilschutz
  5. Verschiedenes

Die Unterlagen zu den Geschäften liegen 30 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung während der Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Das Protokoll der Versammlung wird vom 17. Juni 2024 während 30 Tagen auf der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt. Die Auflage wird im Anzeiger Interlaken publiziert. Werden innert 30 Tagen seit der Publikation keine schriftlich begründeten Einwände erhoben, erfolgt die Genehmigung durch den Gemeinderat (Art. 61 AWR).

Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann gestützt auf Art. 67a Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli innert 30 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Gemeindeversammlung ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner von Grindelwald sind zur Versammlung freundlich eingeladen.

Grindelwald, 16. April 2024

Gemeinderat Grindelwald

Publiziert am 02.05.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: GriwaDevelopment AG, Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald, vertreten durch Stefan Garbani, Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: GriwaArchitektur AG, Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Abbruch und Wiederaufbau Wohnhaus; Neubau von zwei Garagen; Erstellen temporärer Bauinstallationsplatz auf der Parzelle Nr. 2430.

Standort: Guggengasse 36, 36a, 36b, Parzellen Nrn. 3525 und 2430, Wohnzone W2 (Wohnhaus), Landwirtschaftszone (Baustelleninstallation), Koordinaten 2’646’387/1’164’308.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 3. Juni 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

 

Publiziert am 02.05.2024

Baupublikation

Gesuchsteller: Wagner Anton, Selfrangastrasse 9a, 7250 Klosters.

Projektverfasser: Fischer Marcel Heizungen, Sanitär und Planungen, Grindelwaldstrasse 62, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Ersatz Kombiheizung Stückholz/Öl durch eine Pelletheizung.

Standort: Parzelle Nr. 5465, Blattenweidweg 1, Koordinaten 2’642’970 / 1’163’575.

Nutzungszone: Landwirtschaftszone.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/192797

Auflage- und Einsprachefrist bis 3. Juni 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 29. April 2024

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 02.05.2024


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