Gsteigwiler (1)

Einwohnergemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung

Freitag, 7. Juni 2024, 20.15 Uhr im Schulhaus Gsteigwiler

Traktanden

  1. Jahresrechnung 2023
    a. Orientierung Nachkredite
    b. Genehmigung Jahresrechnung 2023
  2. Reglement über die Konzessionsabgabe für Stromlieferung
  3. Reglement Aufgabenübertragung Zivilschutz
  4. Aufhebung Reglement zur Übertragung von Aufgaben im Bereich Zivilschutz vom 9. Dezember 2005
  5. Kredit BUS-System – Spezialfinanzierung
  6. Verschiedenes

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen. Die Stimmberechtigten von Gsteigwiler sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Gsteigwiler Wohnsitz haben.

Protokollauflage

Das Protokoll dieser Versammlung wird vom 14. Juni 2024 an 30 Tage bei der Gemeindeverwaltung und auf der Website der Gemeinde zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegen. Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat einzureichen. 

Gsteigwiler, 29. April 2024

Gemeinderat Gsteigwiler

Publiziert am 02.05.2024


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