Interlaken (11)

Baupublikation

Bauherrschaft: Euronet Services Schweiz GmbH, Dufourstrasse 56, 8008 Zürich.

Projektverfasserin: Preisig + Wasser AG, Bergstrasse 23, 8953 Dietikon.

Bauvorhaben: Aufstellen Bankomat auf Betonsockel mit Leuchtwürfel und Reklame.

Standort: Höheweg 1, Parzelle Nr. 183.

Nutzungszone: Mischzone MK 4.

Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich, erhaltenswertes K-Objekt, Baugruppe D.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 27. Mai 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 02.05.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Top Camp AG, Fabrikstrasse 21, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Imboden Architektur AG, Seestrasse 17, 3852 Ringgenberg.

Bauvorhaben: Landauffüllung zur Vorbereitung für den Neubau einer Gewerbehalle.

Standort: Geissgasse, Parzelle Nr. 140 (BR2115).

Nutzungszone: Arbeitszone A.

Inventar: keine.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 27. Mai 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 02.05.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieuere AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Komplette Erneuerung der Alpenstrasse auf einer Länge von rund 290 m. Mit der Sanierung des Strassenabschnitts werden gestalterische Elemente des Projekts Crossbow weitergeführt (Randabschlüsse). Im Projektperimeter wird die gesamte Strassenentwässerung erneuert sowie die Anordnung und Anzahl der Parkplätze angepasst. Ersatz von fünf Haltungen der Regenabwasserleitung (Strassenentwässerung). Die bereits gemäss BehiG angepassten Bushaltestellen Zentrum Artos (Sonderbord 22 cm) werden im Haltebereich mit Betonplatten ergänzt. Auf der Parzelle Nr. 908 (Alpenstrasse 36) wird die Parkierung so angepasst, dass die Längsparkfelder entfallen.

Standort: Alpenstrasse, Parzellen Nrn. 68 und 908, Bauzone / Gemeindestrasse, Koordinaten 2’632’664 / 1’170’501.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Schutzobjekte: Schützenswerte K-Objekte (Gebäude Nrn. 36 und 50).

Auflage- und Einsprachefrist bis 27. Mai 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und die Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 02.05.2024

Einwohnergemeinde

Ausfall Kehricht- und Kartonabfuhr an Auffahrt

Die Kehrichtabfuhr im Ostquartier und die Kartonabfuhr im Westquartier fallen am Auffahrtsdonnerstag, 9. Mai 2024, aus. Keine Ersatzabfuhr!

Wir danken für Ihr Verständnis.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 02.05.2024

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Über Auffahrt 2024 ist die Gemeindeverwaltung Interlaken am Donnerstag, 9., und Freitag, 10. Mai 2024, geschlossen.

Wir wünschen allen eine frohe Auffahrt. 

Gemeindeschreiberei Interlaken

Publiziert am 02.05.2024

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasser: Mitchell Sarah und Peter, Englischviertelstrasse 63, 8032 Zürich.

Bauvorhaben: Umnutzung einer Zweitwohnung im Gebäudeteil A, Wohnung A103 im 1. Obergeschoss, zur touristischen Vermietung, Beherbergung von 8 Gästen.

Standort: Rugenparkstrasse 10c, Parzelle Nr. 2109.

Nutzungszone: Mischzone MK 4 Geschosse.

Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 3. Juni 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 02.05.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Freluzo Immobilien GmbH, Jungfraustrasse 48, 3800 Interlaken.

Projektverfasser: Architekturbüro Hermann Trauffer, Lärchenweg 11, 3800 Matten.

Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch; Umnutzung Physiopraxis EG in Wohnung für touristische Vermietung ab einer Dauer von drei aufeinanderfolgenden Nächten, Beherbergung von 9 Gästen. Neues Baugesuch; Anpassung der Umgebung, Erstellung von drei Autoabstellplätzen sowie einem Velounterstand.

Standort: Florastrasse 17, Parzelle Nr. 441.

Nutzungszone: Wohnzone W3.

Inventar: teilweise Ortsbildgestaltungsbereich und Baugruppe B.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 3. Juni 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 02.05.2024

Burgergemeinde

Burgerversammlung

Mittwoch, 5. Juni 2024, 20.00 Uhr im Kunsthaus Interlaken

Traktanden

  1. Genehmigung Jahresrechnung 2023
  2. Verschiedenes

Das Protokoll der Burgerversammlung liegt vom 17. Juni bis 16. Juli 2024 beim Infoschalter der Einwohnergemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, während der Öffnungszeiten zur Einsicht auf. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Burgerrat gemacht werden (Art. 63 OgR).

Interlaken, 23. April 2024

Der Burgerrat

Publiziert am 02.05.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Lupica Immobilien GmbH, Jungfraustrasse 48, 3800 Interlaken.

Projektverfasser: Architekturbüro Hermann Trauffer, Lärchenweg 11, 3800 Matten.

Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch; Umnutzung von zwei Erstwohnungen für touristische Vermietung (EG und 2. OG), Beherbergung von total 9 Gästen.

Standort: Bernastrasse 41, Parzelle Nr. 517.

Nutzungszone: Mischzone MA3 Geschosse.

Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 3. Juni 2024

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 02.05.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Andreas Fuchs Architekten AG, Unterdorf 6, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Gesamterneuerung Gemeindehaus: Neugestaltung Schalterbereich; Ausbau Dachboden zu Büroräumen mit zwei Dachfenstern; Ersatz Ölheizung durch Luft-Wasser-Wärmepumpe, Einbau Raumkühlung; Erneuerung der Elektroinstallationen; Erstellen temporäres Provisorium für Büroräume.

Projekätnderung: Anpassungen Fundamente und Wärmepumpe, PV-Anlage indach auf Gebäude Nr. 45 (Garage); Anpassungen Komfortkühlung / Raumkühlung; Dachfenster Stebler mit innen liegendem Wärmeschutz.

Standort: General-Guisan-Strasse 43, Parzelle Nr. 1106, Zone für öffentliche Nutzung c «Gemeindeverwaltung», Koordinaten 2’631’680 / 1’170’037.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt (RRB vom 1. Januar 2002, Vertrag vom 12. Februar 2002).

Ausnahmen:

  • Automatisierung des Sonnenschutzes (Art. 16 Abs. 2 KenV)
  • Abwärmenutzung (Art. 44 Abs. 2 KEnG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 3. Juni 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 02.05.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Lüthi Paul, Mittengrabenstrasse 39, 3800 Interlaken.

Projektverfasser: Schild Wärmetechnik, Brünigstrasse 73, 3856 Brienzwiler.

Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch; Ersatz bestehende Wärmepumpe durch aussen aufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpe.

Standort: Mittengrabenstrasse 39, Parzelle Nr. 1722 (BR1654).

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Inventar: keines.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 3. Juni 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 02.05.2024


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