Iseltwald (3)

Gemischte Gemeinde

Öffnungszeiten Auffahrt

Die Gemeindeverwaltung bleibt über Auffahrt wie folgt geschlossen:

  • Donnerstag, 9. Mai 2024
  • Freitag, 10. Mai 2024

Ab Montag, 13. Mai 2024, gelten wieder folgende Öffnungszeiten:

  • Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: jeweils 9.00–11.00 Uhr

Wir wünschen Ihnen eine schöne Auffahrt.

Gemeindeverwaltung Iseltwald

Publiziert am 02.05.2024

Baupublikation

Gesuchssteller: Dr. Harald Wegener, vertreten durch Michel Sanitär + Heizung GmbH, Haupstrasse 42, 3806 Bönigen.

Projektverfasserin: Michel Sanitär + Heizung GmbH, Haupstrasse 42, 3806 Bönigen.

Bauvorhaben: Ölheizungsersatz durch eine aussen aufgestellte Wärmepumpe.

Standort: Blatta 108c, Parzelle Nr. 874, Koordinaten 2'639'732 / 1'172’980.

Nutzungszone / Überbauungsordnung: Wohnzone W2.

Gewässerschutzmassnahme: keine.

Zone: Au.

Hinweis: Auf eine Profilierung nach Art. 16 BewD wird verzichtet.

Auflage- und Einsprachefrist bis 27. Mai 2024.

Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Iseltwald, 3807 Iseltwald (Einsichtnahme in aufgelegte Akten und Auskünfte nur auf telefonische Voranmeldung unter Telefon 033 845 11 06).

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist bei der Gemeindeverwaltung Iseltwald, 3807 Iseltwald, einzureichen.

Gemeinderat Iseltwald

Publiziert am 02.05.2024

Gemischte Gemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung

Mittwoch, 5. Juni 2024, 20.00 Uhr in der Schul- und Mehrzweckanlage Iseltwald

Traktanden

  1. Genehmigung der Jahresrechnung 2023
  2. Orientierung über die Verpflichtungskreditabrechnung
    a.) Erstellung Uferweg Iseltwald–Bönigen
  3. Genehmigung Benutzungsreglement
  4. Genehmigung Reglement zur Übertragung von Aufgaben im Bereich Zivilschutz
  5. Verschiedenes, Orientierungen

Aktenauflage

Die Reglemente zu den Traktanden 3 und 4 liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung während der Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Im Weiteren können sie auf der Website www.iseltwald.ch eingesehen werden.

Das Protokoll dieser Versammlung liegt vom 11. Juni 2024 während 30 Tagen öffentlich auf. Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat einzureichen. Der Gemeinderat entscheidet über Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Die Erläuterung der Versammlungsgeschäfte erfolgt in der nächsten Ausgabe des Gmeinds-Blettli.

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Iseltwald Wohnsitz haben, sind zu dieser Gemeindeversammlung freundlich eingeladen.

Publiziert am 02.05.2024


Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen

Telefon 033 828 12 00
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Unsere Öffnungszeiten:
Montag – Freitag
08.00 – 12.00 und 13.30 – 17.00 Uhr