Ausschreibung Wettbewerb Kulturlandschaftspreis 2024
Die Regionalkonferenz Oberland-Ost und die regionalen Tourismusorganisationen vergeben jedes Jahr einen Preis für besonders wertvolle Kulturlandschaften, um damit die grosse Leistung der Landwirte für Erhalt und Pflege der Landschaft zu würdigen.
Die Bewirtschafter können sich in den Kategorien «landwirtschaftlich genutzte Flächen» und «Alpen» noch bis am 31. Mai 2024 anmelden (Teilnehmerzahl beschränkt). Auf die zwei Gewinner warten je ein Barpreis von 2500 Franken, ein Zertifikat und eine Infotafel.
Anmeldung und alle Informationen zum Kulturlandschaftspreis unter www.kulturlandschaftspreis.ch oder beim Fachbereich Landschaft der Regionalkonferenz, Claudia Schatzmann, Telefon 079 562 70 41.
Iseltwald, 15. April 2024
Bienenschwarmzeit
Im Frühsommer verfügt ein Bienenvolk über den grössten Bestand an Individuen im Jahreslauf. Dadurch sind viele Ammenbienen vorhanden, die Brut pflegen wollen, aber nicht mehr ausreichend Brut vorfinden. Es ist deshalb möglich, dass die Bienen den Bienenstock mit ihrer Königin schlagartig verlassen. Tausende von Bienen (10'000 und mehr) fliegen in einer riesigen Wolke aus dem Bienenstock. Sie sammeln sich später nahe dem Muttervolk an einer Stelle als Schwarmtraube, beispielsweise in Baumzweigen oder Dachunterkanten. Dort legen sie eine Ruhepause ein, um sich weiter zu orientieren. Als Nächstes werden einige hundert Kundschafterinnen, sogenannte Spurbienen, losgeschickt. Diese suchen in der weiteren Umgebung nach einer geeigneten neuen Nistgelegenheit.
Wenn Sie einen solchen Bienenschwarm resp. eine solche Schwarmtraube feststellen, so bitten wir Sie, die speziell eingerichtete Bienensammelstelle oder die Polizei anzurufen. Fachleute werden sich dann unmittelbar dem Bienenschwarm annehmen.
Bienensammelstelle, Telefon 079 451 12 55
Auflage Kollokationsplan und Inventar
Schuldnerin: Plattenarbeiten Seiler GmbH, Kammistrasse 11, 3800 Interlaken, CHE-347.899.284
Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage.
Ablauf der Frist: 21. Mai 2024
Auflagefrist Inventar: 10 Tage
Ablauf der Frist: 11. Mai 2024
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 1. Mai 2024.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Spitalweg 1, 3800 Unterseen
42. Abgeordnetenversammlung
am Donnerstag, 6. Juni 2024, um 18.30 Uhr im Saal des Seniorenparks Weissenau Unterseen, Weissenaustrasse 39, Erdgeschoss
Traktanden
Bitte beachten Sie, dass wir Ihre verbindliche Anmeldung via Link: www.weissenau.ch/anmeldung-abgeordnetenversammlung bis am 27. Mai 2024 erwünschen. Wir bitten auch um den Vermerk, ob Sie am Apéro riche nach der Versammlung teilnehmen. Besten Dank.
Gemeindeverband Weissenau Unterseen
Der Vorstand
Regionales Angebotskonzept 2027–2030 für den öffentlichen Verkehr
Mitwirkung
Um das Angebot des öffentlichen Verkehrs für die Fahrplanperioden 2027–2030 zu planen, wurde die Regionalkonferenz Oberland Ost beauftragt, das regionale Angebotskonzept 2027–2030 zu erarbeiten. Dieses dient als Grundlage für das kantonale Angebotskonzept.
Das Angebotskonzept liegt vom 2. Mai bis 27. Juni 2024 auf. Auflageorte der Unterlagen:
Mitwirkungseingaben sind bis am 27. Juni 2024 schriftlich und begründet per E-Mail an folgende Adresse zu richten: region@oberland-ost.ch oder an Regionalkonferenz Oberland-Ost, Vermerk «Mitwirkung Angebotskonzept 2027–2030», Jungfraustrasse 38, 3800 Interlaken.
Interlaken, April 2024
Regionalkonferenz Oberland-Ost
Jungfraustrasse 38
3800 Interlaken
Ordentliche Kirchgemeindeversammlung
Montag, 3. Juni 2024, 19.00 Uhr im röm.-kath. Marienzentrum, Kapellstrasse 7, 3600 Thun
Traktanden
Rechtsmittel
Gegen Versammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Kirchgemeindeversammlung beim Regierungsstatthalteramt Thun schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Festgestellte Verfahrensmängel sind während der Versammlung sofort zu rügen (Rügepflicht).
Protokoll
Das Protokoll wird nach Erstellung für mindestens 3 Monate in der Kirche St. Beatus im Göttibach in Thun aufgelegt. Aufgrund des neuen Datenschutzgesetzes verzichten wir auf eine Publikation im Internet. Der Versand via E-Mail ist nur verschlüsselt erlaubt. Das Protokoll kann jedoch in Papierform bei Andrea Cantaluppi, Tel. 079 410 00 39, angefordert werden. Gegen die Abfassung kann innerhalb dieser Frist schriftlich und begründet Einsprache beim Kirchgemeinderat erhoben werden.
Diverses
Alle Stimmberechtigten (Mitglieder der Christkatholischen Kirche, die das 16. Altersjahr vollendet haben und seit mindestens 3 Monaten in der Kirchgemeinde Wohnsitz haben), sind zur Versammlung freundlich eingeladen. Personen ohne Stimmrecht sind als Gäste ebenfalls willkommen.
Anschliessend sind alle Anwesenden zu einem Imbiss eingeladen.
Für den Kirchgemeinderat:
Andrea Cantaluppi
Co-Präsidentin
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
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Unsere Öffnungszeiten:
Montag – Freitag
08.00 – 12.00 und 13.30 – 17.00 Uhr