Wilderswil (5)

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung während der Auffahrtstage

Die Gemeindeverwaltung ist während der Auffahrtstage wie folgt geöffnet:

  • Mittwoch, 8. Mai 2024, 8.00–11.30 und 14.00–16.00 Uhr
  • Donnerstag, 9. Mai 2024, geschlossen
  • Freitag, 10. Mai 2024, geschlossen

Ab Montag, 13. Mai 2024, gelten wieder die ordentlichen Öffnungszeiten.

Besten Dank für Ihr Verständnis.

Wilderswil, 22. April 2024

Gemeindeverwaltung Wilderswil

Publiziert am 02.05.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Rajan Immobilien, Rasaratnam Thayanantharajan, Rosenstrasse 10, 3800 Interlaken, vertreten durch die Imboden Architektur AG, Hans Ulrich Imboden, Seestrasse 17, 3852 Ringgenberg.

Projektverfasserin: Imboden Architektur AG, Seestrasse 17, 3852 Ringgenberg.

Bauvorhaben: Renovation / Umbau Hotel Christina (Gesamtbauentscheid vom 2. November 2023).

Projektänderung: Erweiterung der Parkplätze mit zusätzlichen drei Autoabstellplätzen; Umnutzung des internen Souvenir-Shops zu Hotel-Speisesaal mit 72 Sitzplätzen; Ergänzung/Einbau einer Buffetanlage mit Warmhaltegeräten; zusätzliche gastgewerbliche Terrasse mit 16 Sitzplätzen.

Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit 138 Sitzplätzen innen (bisher 116 Sitzplätze), 86 Sitzplätzen aussen (bisher 70 Sitzplätze), 38 Zimmer mit 74 Gästebetten (unverändert). Öffnungszeiten: innen und aussen täglich bis 0.30 Uhr.

Standort: Kirchgasse 80, Parzelle Nr. 518, Kernzone, Koordinaten 2’632’914 / 1’168’283.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, Ortsbildschutzgebiet, ISOS-Gebiet 0703 (Objekt Nr. 4.0.3).

Auflage- und Einsprachefrist bis 27. Mai 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und die Markierungen verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 02.05.2024

Einwohnergemeinde

Papiersammlung

Die nächste ordentliche Papiersammlung findet am Dienstag, 14. Mai 2024, statt.

Wir bitten Sie, das Papier bis spätestens 8.00 Uhr an der gleichen Stelle wie den Hauskehricht, nur gebündelt und nicht in Tragtaschen und Säcken, bereitzustellen. Die Schülerinnen und Schüler sind Ihnen zudem dankbar, wenn die Papierbündel nicht zu schwer (maximal 5 kg) sind.

Achtung: Das Papier wird nur noch bei den üblichen Sammelstandorten des Hauskehrichts abgeholt. Papier- und Sammelgut, welches in Haus- und Kellerzugängen usw. deponiert ist, wird nicht abgeholt.

Nicht in die Papiersammlung gehören: Hauskehricht und Plastikmaterial allgemein, beschichtetes Papier, Etiketten, Filterpapier, Fototaschen, Haushaltpapier, Kohlepapier, Papierschnitzel, Papierwindeln, Teerpapier, Futtermittelsäcke, Milch- und Fruchtsaftverpackungen, Tiefkühlverpackungen, Zementsäcke, Karton paraffinbeschichtet und Styropor.

Falls Ihr Papier nicht abgeholt wurde, melden Sie sich bitte am Sammeltag bis 11.30 Uhr unter Telefon 079 311 13 86.

Besten Dank für Ihre Mitarbeit.

Wilderswil, im Mai 2024

Schule und Sicherheitskommission Wilderswil

Publiziert am 02.05.2024

Einwohnergemeinde

Temporäre Sperrung Durchfahrt Aegertzaunstrasse

Während der Papiersammlung vom Dienstag, 14. Mai 2024, wird im südlichen Teil der Aegertzaunstrasse (in der Nähe der Einmündung zum Kreuzimaadweg) ein grosser Papiercontainer als zentrale Sammelstelle platziert.

Aus diesem Grund erfolgt folgende temporäre Sperrung:

  • Durchfahrt Aegertzaunstrasse ab 7.00 bis maximal 13.00 Uhr

Die Zu- und Wegfahrt für die Blaulichtorganisationen ist gewährleistet, ebenfalls der Durchgang für Fussgänger sowie die Durchfahrt für Radfahrer. Bitte die Signalisation vor Ort beachten.

Besten Dank für Ihr Verständnis.

Sicherheitskommission Wilderswil

Publiziert am 02.05.2024

Einwohnergemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung

Montag, 3. Juni 2024, 19.00 Uhr im Mehrzwecksaal, Allmendstrasse 2a

Traktanden

  1. Jahresrechnung 2023:
    1. Genehmigung der Erfolgsrechnung 2023 der Einwohnergemeinde Wilderswil mit einem Aufwandüberschuss im Gesamthaushalt von Fr. 332'418.81
    2. Genehmigung der Investitionsrechnung 2023 der Einwohnergemeinde Wilderswil mit Nettoinvestitionen von Fr. 1'608'950.60
  2. Kenntnisnahme von Kreditabrechnungen:
    1. Gemeindebetriebe: Erneuerung Wasserleitung Hinderwydi, Verpflichtungskredit
  3. Gemeindeordnung vom 1. Januar 2017: Genehmigung der Änderungen per 1. Januar 2025
  4. Gemeindebetriebe: Sanierung Jungfrauweg (Wasser, Abwasser, Elektrizität, Strasse), Bewilligung eines Verpflichtungskredits von Fr. 863'000.–
  5. Orientierungen
  6. Verschiedenes

Es liegt zur Einsichtnahme öffentlich auf:

  • 10 Tage vor der Versammlung in der Finanzverwaltung die Jahresrechnung 2023 (Traktandum Nr. 1)
  • 30 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeschreiberei das Gemeindereglement (Traktandum Nr. 3)

Teilnahme und Stimmrecht

Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Wilderswil Wohnsitz haben, sind zu dieser Gemeindeversammlung freundlich eingeladen.

Rechtsmittel

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Artikel 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Wilderswil, 1. Mai 2024

Gemeinderat Wilderswil

Publiziert am 02.05.2024


Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen

Telefon 033 828 12 00
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Unsere Öffnungszeiten:
Montag – Freitag
08.00 – 12.00 und 13.30 – 17.00 Uhr